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Kraft-Wärme-Kopplung

Zentrales Förderinstrument für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und (Mikro-)Gasturbinen ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Es regelt die Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber sowie die Gewährung von Zuschlägen für neue, modernisierte und nachgerüstete Anlagen.

Hier geht es zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWK-G