Kraft-Wärme-Kopplung
Zentrales Förderinstrument für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und (Mikro-)Gasturbinen ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Es regelt die Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber sowie die Gewährung von Zuschlägen für neue, modernisierte und nachgerüstete Anlagen.
Sie möchten ein BHKW an das Netz der ENWG KG anschließen? Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die einzureichenden Unterlagen für den Anschluss eines BHKWs:
- Datenerfassungsblatt BHKW ( pdf, 236 KB )
- Auftrag Netzverträglichkeitsprüfung 30-150 kW ( pdf, 637 KB )
- Auftrag Netzverträglichkeitsprüfung 150-500 kW ( pdf, 633 KB )
- Formular Berechtigung Erhalt Umsatzsteuer ( pdf, 58 KB )
- Betriebsbereitschaftserklärung ( pdf, 759 KB )
- Formular Angaben zum technischen Betriebsführer ( pdf, 59 KB )
- Anmeldung Netzanschluss Gas ( pdf, 135 KB )
- Anmeldung Netzanschluss Strom ( pdf, 604 KB )
- Auftrag für Dienstleistungen ( pdf, 590 KB )
- Erklärung zur Übertragung von Einspeiseanlagen ( pdf, 675 KB )
- Außerbetriebnahme einer Erzeugungsanlage ( pdf, 747 KB )
- Betriebsbereitschaftserklärung für Fernwirkankopplung ( pdf, 623 KB )