Absenkung der Erhebung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
Der Bundestag hat das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher (EEG-Umlage-Entlastungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Dadurch wird die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 auf 0,00 Ct/kWh gesenkt.
Der Zeitpunkt für die Ablesung der Zähler, über die die umlagepflichtigen Strommengen erfasst werden, rückt damit auf den 30. Juni 2022 vor.
- Werden RLM-Messungen oder intelligente Messsysteme verwendet, liegen die erforderlichen Messdaten stichtagsgerecht vor.
- Werden SLP-Messungen verwendet, stehen dem Anlagenbetreiber zwei Möglichkeiten offen:
Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG als Ihr zuständiger Netzbetreiber nimmt eine rechnerische Abgrenzung gemäß § 118 Abs. 40 EnWG auf Grundlage der Zählerstandsmeldung zum 31.12.2022 vor.
oder - Der Anlagenbetreiber liest den Zählerstand zum 30.06.2022 selbst ab und meldet die Messwerte über die Internetseite des Netzbetreibers. Die Zählerstandsmeldung bei der ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG können Sie hier vornehmen.