Veröffentlichungen
Hier finden Sie Veröffentlichungen der ENWG Energienetze Weimar GmbH & CO. KG:
Grundversorgungspflicht nach § 36 Abs. 2 EnWG
Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde für den Strom- und Erdgasbereich im Netzgebiet der ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG mit Stichtag 01.07.2021 die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH als Grundversorger vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 bestimmt.
Veröffentlichungen nach REMIT
Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT) vom 25. Oktober 2011.
Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.