Netzentgelte Erdgasnetz
§ 20 Abs. 1 EnWG sieht vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG kommt hiermit ihrer Verpflichtung nach und hat die folgenden Netzentgelte veröffentlicht.
Vorläufige Netzentgelte Gas 2025
Die Netzentgelte 2025 sind als vorläufig gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zu betrachten. Änderungen können sich insbesondere aus noch ausstehenden Bescheiden der Regulierungskammer Thüringen, einer möglichen weiteren Anpassung der vorgelagerten Netzentgelte sowie behördlichen und regulatorischen Vorgaben ergeben. Die tatsächlich ab dem 1. Januar 2025 geltenden Netzentgelte werden wir bis zum 31. Dezember 2024 veröffentlichen.