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Energieserviceanbieter

Mit dem Beschluss BK6-20-160 der Bundesnetzagentur vom 21.12.2020 wurde der Energieserviceanbieter (ESA) als neuer externer Marktteilnehmer eingeführt. Dieser hat das Recht, mit der Einwilligung des Anschlussnehmers, Messwerte vom zuständigen Messstellenbetreiber (MSB) zu beziehen.

Der ESA muss dem MSB hierfür die entsprechende Einwilligung des Anschlussnutzers vorlegen.

Muster-Einwilligungserklärung für ESA-Prozess | BDEW

Vertragsanfragen senden Sie uns bitte gemeinsam mit dem Kontaktdatenblatt und Ihrem EDIFACT-Zertifikat an netze@enwg-weimar.de.

 

Wir bieten die Messdatenbereitstellung entsprechend der Marktrolle „Energieserviceanbieter“ für registrierte Lastgangdatenmessung (RLM)* und intelligente Messsysteme (iMSys) im EDIFACT Format an.

ID lt. EDI-Codeliste

Bezeichnung

 

Preis (netto)

Preis (brutto)

9991000000771

Messlokation Wirkarbeit Lastgang Verbrauch 1/4 stündlich, gem. Festlegung

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9991000000789

Messlokation Wirkarbeit Lastgang Erzeugung 1/4 stündlich, gem. Festlegung

-

-

 

Einmalige Einrichtungsgebühr je Energieserviceanbieter

100 €

119 €

 

*gemäß Codeliste der Messprodukte, die durch einen Energieserviceanbieter bestellt werden können (Lastgang Wirkarbeit Bezug/Erzeugung, Lastgang Blindarbeit Bezug/Erzeugung)

Die Preisangaben sind Netto ohne Umsatzsteuer und Brutto mit Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe angegeben. Die Preise ohne Umsatzsteuer sind gerundet.