Netzentgelte Stromnetz
§ 20 Abs. 1 EnWG sieht vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG kommt hiermit ihrer Verpflichtung nach und hat die folgenden Netzentgelte veröffentlicht.
Individuelle Netzentgelte - § 19 StromNEV
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV ist die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat und nicht weniger als 20 % des veröffentlichten Netzentgeltes betragen darf, wenn aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht. Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG hat nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt und veröffentlicht.