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Kraft-Wärme-Kopplung

Zentrales Förderinstrument für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und (Mikro-)Gasturbinen ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Es regelt die Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber sowie die Gewährung von Zuschlägen für neue, modernisierte und nachgerüstete Anlagen.

Hier geht es zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG

 

Hinweise zum Anschluss von KWKG-Anlagen an das Netz der ENWG KG

Um das Anmeldeverfahren eines BHKW bei uns – dem zuständigen Netzbetreiber – zu erleichtern, haben wir Ihnen nachfolgende Hinweise zusammengestellt.

Mit Ihrer Anmeldung vermeiden Sie mögliche Verstöße gegen die Stromnetzzugangs­verordnung, die Stromnetzanschlussverordnung sowie das Steuerrecht.

Der vorhandene Zähler wird geprüft und falls erforderlich gegen einen Zweirichtungszähler getauscht.

Melden Sie Ihre Anlage bitte auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Diese Meldung ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme der KWKG-Anlage vorzunehmen.

Alle Unterlagen zum Anschluss eines BHKW senden Sie bitte an:

ENWG Energienetze Weimar
GmbH & Co. KG
Anschlusswesen
Industriestraße 14
99427 Weimar 

oder per E-Mail an:
einspeiser.anschluss@enwg-weimar.de

telefonische Auskünfte unter:
03643 4341-635

Schritte zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage

Für den Anschluss von KWKG-Anlagen unterscheiden wir folgende Anlagengrößen:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Eine Netzverträglichkeitsprüfung, Planung und technische Abstimmung ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kommen wir auf Sie zu. 
 

  • Spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme ist die vom Hersteller/Errichter der Anlage unterschriebene Betriebsbereitschaftserklärung einzureichen.
  • Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist auch das Inbetriebsetzungsprotokoll (Formular Anmeldung Netzanschluss Strom) vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
  • Anlagen über 25 kW benötigen zusätzlich eine technische Einrichtung, um ferngesteuert regelbar zu sein. Nach Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen das Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern".

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.
 

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Es ist eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese dient der Ermittlung der für den Anschluss der Erzeugungsanlage geeigneten Spannungsebene sowie des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes.

Bitte senden Sie uns den Auftrag Netzverträglichkeitsprüfung 30 – 500 kW zu.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Es enthält Angaben zum Netzanschlusspunkt, zu technischen Anschlusslösungen, zur Betriebsweise der Erzeugungsanlage, zu konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss sowie ggf. eine Anforderung nachzureichender Unterlagen.
 

Niederspannung

Nach positiv abgeschlossener Netzverträglichkeitsprüfung können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Gewöhnlich wird Ihr bestehender Hausanschluss verstärkt oder ein neuer Hausanschluss errichtet werden. Eine Information hierzu erhalten Sie im Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Gern erstellen wir Ihnen ggf. ein passendes Angebot.

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.

Mittelspannung

Sollte Ihre Anlage in der Mittelspannung angeschlossen werden, sind individuelle Lösungen erforderlich. Diese werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Netzbetreiber individuell vereinbart. Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE-Anwendungsrichtlinien.
 

Niederspannung 

  • Spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme ist die vom Hersteller/Errichter der Anlage unterschriebene Betriebsbereitschaftserklärung einzureichen.
  • Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist auch das Inbetriebsetzungsprotokoll (Formular Anmeldung Netzanschluss Strom) vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
  • Bei Anschlüssen in der Niederspannung bis 100 kW benötigen Anlagen über 25 kWp zusätzlich eine technische Einrichtung, um ferngesteuert regelbar zu sein. Nach Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen das Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern".


Mittelspannung

Für einen Anschluss in der Mittelspannung gelten gesonderte Regelungen. Im Hinblick auf eine Netzverträglichkeitsprüfung sowie der Planung und technischen Abstimmung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
 

Sollten Sie eine Anlage größer 100 kW/kWp planen, sind individuelle Lösungen erforderlich. Diese werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Netzbetreiber entsprechend der speziellen Anforderungen vereinbart. Bitte sprechen Sie uns an!

Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE-Anwendungsrichtlinien.

 

Hinweise zur KWK-Einspeisevergütung

Nachstehend finden Sie wichtige Formulare, die für die Nachweisführung zum Erhalt von KWK-Einspeisevergütungen
in unserem Netz erforderlich sind:

  • Registrierung im Marktstammdatenregister für BHKW-Anlagen
    direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen
  • Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
  • Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 25 kWp mittels Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
  • Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 100 kWp mittels Formular "Betriebsbereitschaftserklärung für Fernwirkankopplung" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
  • für die Fördereinstufung: Kopie der Zulassung einer KWK-Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. Kopie der "Bescheinigung über die elektronische Anzeige" gemäß Nr. 3 des "Merkblatt zum elektronischen Anzeigeverfahren für KWK-Anlagen bis einschließlich 50 kWel" 

Alle Unterlagen für die KWK-Vergütung senden Sie bitte an:

ENWG Energienetze Weimar
GmbH & Co. KG
Einspeiser
Industriestraße 14
99427 Weimar 

oder per E-Mail an:
einspeiser@enwg-weimar.de 

telefonische Auskünfte unter:
03643 4341-633