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Erdgaszähler

Einbau/Wechsel/Ausbau von Erdgaszählern

1. Schritt – Auftrag

Über unser Installateurportal beauftragt Ihr Installateur für Sie den Einbau/Ausbau, Wechsel oder Stilllegen eines Zählers. Mit diesem Auftrag reichen Sie bitte über Ihren Installateur einen Lageplan mit maßstäblichem Gebäudegrundriss sowie ein Foto des Zählerplatzes mit Markierung ein. Soll ein Zähler lediglich ausgebaut werden, können Sie uns ohne Einbindung eines Installateurs über das Anschlussportal selbst damit beauftragen. 

2. Schritt – Angebot/Vertrag

Bei Neuanlagen oder wesentlichen Änderungen vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zwecks Besichtigung und Prüfung. Sollte ein technischer Umbau erforderlich sein, ist über Ihren Installateur der Antrag zur Änderung des Anschlusses über das Installateurportal zu stellen. 
Wenn der letzte Zähler eines Objektes ausgebaut werden soll, ist der Hausanschluss stillzulegen und zurückzubauen. Der Rückbau des eigentlichen Erdgas-Hausanschlusses ist für Sie kostenfrei. 
Bei einer Neuanlage oder Anlagenerweiterung sowie bei einer Stilllegung übermitteln wir Ihnen bzw. Ihrem beauftragen Installateur über das Installateurportal einen Vertrag in Verbindung mit einem konkreten Kostenangebot.

3. Schritt – Beauftragung/Ein- oder Ausbau

Der Installateur stimmt in Ihrem Auftrag (eine entsprechende Vollmacht muss vorliegen) dem Kostenangebot in Verbindung mit dem Netzanschlussvertrag zu und beauftragt uns somit mit den gewünschten Arbeiten. Anschließend erfolgt die Rechnungslegung gemäß der im Vertrag genannten Konditionen. Nach Zahlungseingang und entsprechender Terminabstimmung lassen wir von beauftragten Fachkräften die Arbeiten durchführen. Nachdem Ihr Installateur die Kundenanlage technisch angepasst hat, stellt er den Inbetriebsetzungsantrag im Installateurportal.

4. Schritt – Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme

Die Inbetriebnahme erfolgt nach Terminabstimmung mit Ihrem Installateur, dieser muss zur Inbetriebnahme zugegen sein. Die In- oder Außerbetriebnahme des Zählers erfolgt durch uns und die In – bzw. Außerbetriebsetzung der Kundenanlage durch Ihren Installateur.