E-Mobilität
Beim Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektromobilität ist zu beachten, dass sämtliche Ladetechnik beim zuständigen Netzbetreiber meldepflichtig ist.
Ladetechnik größer 11 kW ist melde- und genehmigungspflichtig.
Bei Ladetechnik ab einer Ladeleistung größer 11 kW bedarf es zusätzlich einer Netzverträglichkeitsprüfung. Diese nehmen wir als Netzbetreiber vor. Hierbei prüfen wir, in welchem Umfang mit Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz zur rechnen ist.
Für die Beantragung und die Installation einer Ladeeinrichtung benötigen Sie ein Elektro-Installationsunternehmen.
Um das Anmeldeverfahren bei uns – dem zuständigen Netzbetreiber – zu erleichtern, nutzen Sie bitte unser Anschlussportal. Sollten Sie einen Elektro-Installateur mit der Beantragung beauftragen, kann dieser die Anmeldung über unser Installateurportal vornehmen.
- zum Anschlussportal oder Installateurportal