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Erneuerbare Energien

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist es die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.

Hier geht es zum Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG

Hinweise zum Anschluss von EEG-Anlagen an das Netz der ENWG KG

Um das Anmeldeverfahren einer EEG-Anlage bei uns – dem zuständigen Netzbetreiber – zu erleichtern, haben wir Ihnen nachfolgende Hinweise zusammengestellt.
Druckversion: Hinweise zum Anschluss von EEG-Anlagen

Mit Ihrer Anmeldung vermeiden Sie mögliche Verstöße gegen die Stromnetzzugangs­verordnung, die Stromnetzanschlussverordnung sowie das Steuerrecht.

Der vorhandene Zähler wird geprüft und falls erforderlich gegen einen Zweirichtungszähler getauscht.

Melden Sie Ihre Anlage bitte auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Diese Meldung ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme der EEG-Anlage vorzunehmen.

Alle Unterlagen zum Anschluss einer EEG-Anlage senden Sie bitte an:

ENWG Energienetze Weimar
GmbH & Co. KG
Anschlusswesen
Industriestraße 14
99427 Weimar 

oder per E-Mail an:
einspeiser.anschluss@enwg-weimar.de

telefonische Auskünfte unter:
03643 4341-635

Schritte zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage

Für den Anschluss von EEG-Anlagen unterscheiden wir folgende Anlagengrößen:

Anmeldung und Inbetriebnahme

Die Anlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren und in Betrieb zu setzen. Informieren Sie sich bitte bei einem Elektroinstallateur oder auf der Internetseite des VDE über steckerfertige PV-Anlagen.

Folgende vollständig ausgefüllten Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

Eine Netzverträglichkeitsprüfung, Planung und technische Abstimmung ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kommen wir auf Sie zu.

Hinweis: Es kann in Einzelfällen auch ein Zählerwechsel nötig werden!

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses sowie zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Stromnetz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Eine Netzverträglichkeitsprüfung, Planung und technische Abstimmung ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kommen wir auf Sie zu. 
 

  • Spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme ist die vom Hersteller/Errichter der Anlage unterschriebene Betriebsbereitschaftserklärung einzureichen.
  • Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist auch das Inbetriebsetzungsprotokoll VDE vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.
 

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Es ist eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese dient der Ermittlung der für den Anschluss der Erzeugungsanlage geeigneten Spannungsebene sowie des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes.

Bitte senden Sie uns den Auftrag Netzverträglichkeitsprüfung 30 – 500 kW zu.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Es enthält Angaben zum Netzanschlusspunkt, zu technischen Anschlusslösungen, zur Betriebsweise der Erzeugungsanlage, zu konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss sowie ggf. eine Anforderung nachzureichender Unterlagen.
 

Niederspannung

Nach positiv abgeschlossener Netzverträglichkeitsprüfung können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Gewöhnlich wird Ihr bestehender Hausanschluss verstärkt oder ein neuer Hausanschluss errichtet werden. Eine Information hierzu erhalten Sie im Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Gern erstellen wir Ihnen ggf. ein passendes Angebot.

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.

Mittelspannung

Sollte Ihre Anlage in der Mittelspannung angeschlossen werden, sind individuelle Lösungen erforderlich. Diese werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Netzbetreiber individuell vereinbart. Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE-Anwendungsrichtlinien.
 

Niederspannung 

  • Spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme ist die vom Hersteller/Errichter der Anlage unterschriebene Betriebsbereitschaftserklärung einzureichen.
  • Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist auch das Inbetriebsetzungsprotokoll VDE vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.


Mittelspannung

Für einen Anschluss in der Mittelspannung gelten gesonderte Regelungen. Im Hinblick auf eine Netzverträglichkeitsprüfung sowie der Planung und technischen Abstimmung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
 

Sollten Sie eine Anlage größer 100 kW/kWp planen, sind individuelle Lösungen erforderlich. Diese werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Netzbetreiber entsprechend der speziellen Anforderungen vereinbart. Bitte sprechen Sie uns an!

Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE-Anwendungsrichtlinien.

 

Hinweise zur EEG-Einspeisevergütung

Für die Nachweisführung zum Erhalt von EEG-Einspeisevergütungen in unserem Netz haben wir Ihnen nachstehende Hinweise und Formulare zusammengestellt.