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Erneuerbare Energien

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist es die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.

Hier geht es zum Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG

Hinweise zum Anschluss von EEG-Anlagen an das Netz der ENWG KG

Um das Anmeldeverfahren einer EEG-Anlage bei uns – dem zuständigen Netzbetreiber – zu erleichtern, nutzen Sie bitte unser Anschlussportal. Alle dafür notwendigen Unterlagen hinterlegen Sie bitte im Portal. Sollten Sie ein Installateurunternehmen mit der Anmeldung beauftragen, so ist diese vom Installateur über unser Installateurportal vorzunehmen.

Mit Ihrer Anmeldung vermeiden Sie mögliche Verstöße gegen die Stromnetzzugangs­verordnung, die Stromnetzanschlussverordnung sowie das Steuerrecht.

Nach Eingang des Inbetriebsetzungsauftrags durch Ihren Anlagenerrichter oder Ihr Elektroinstallationsunternehmen wird der vorhandene Zähler geprüft und falls erforderlich gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht.

Melden Sie Ihre Anlage bitte auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Diese Meldung ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme der EEG-Anlage vorzunehmen.

Bei Rückfragen zur Anmeldung einer EEG-Anlage wenden Sie sich bitte an:

ENWG Energienetze Weimar
GmbH & Co. KG
Anschlusswesen
Industriestraße 14
99427 Weimar 

oder per E-Mail an:
einspeiser.anschluss@enwg-weimar.de

telefonische Auskünfte unter:
03643 4341-635

Schritte zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage

Für den Anschluss von EEG-Anlagen unterscheiden wir folgende Anlagengrößen:

Anmeldung und Inbetriebnahme

Die Anlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren und in Betrieb zu setzen. Informieren Sie sich bitte bei einem Elektroinstallateur oder auf der Internetseite des VDE über steckerfertige PV-Anlagen.

Folgende Unterlage können Sie selbst im Anschlussportal bzw. Ihr Installateur im Installateurportal hochladen:

  • Datenblätter des Herstellers für Wechselrichter, Solarmodul

Eine Netzverträglichkeitsprüfung, Planung und technische Abstimmung ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kommen wir auf Sie zu.

Hinweis: Es kann in Einzelfällen auch ein Zählerwechsel nötig werden!

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses sowie zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Stromnetz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.

Die Anmeldung erfolgt über unser Anschlussportal. Sie können alternativ auch einen Installateur mit der Anmeldung beauftragen. Dieser meldet Ihre Anlage über das Installateurportal an.

Folgende Unterlagen sollten vorliegen und im Portal hochgeladen werden:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

  • Maßstabsgerechter Lageplan, aus dem Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Schematische Darstellung des Messkonzeptes
  • Datenblätter des Herstellers für Wechselrichter, Solarmodul, Speicher
  • Anlagen über 25 kW benötigen zusätzlich eine technische Einrichtung, um ferngesteuert regelbar zu sein. Nach Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen das Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern".

Eine Netzverträglichkeitsprüfung, Planung und technische Abstimmung ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kommen wir auf Sie zu. 
 

  • Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist vom Installateur die Inbetriebsetzung über das Installateurportal.

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.
 

Die Anmeldung erfolgt über unser Anschlussportal. Sie können alternativ auch einen Installateur mit der Anmeldung beauftragen. Dieser meldet Ihre Anlage über das Installateurportal an.

Folgende Unterlagen sollten vorliegen und im Portal hochgeladen werden:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

  • Maßstabsgerechter Lageplan, aus dem Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Schematische Darstellung des Messkonzeptes
  • Datenblätter des Herstellers für Wechselrichter, Solarmodul, Speicher
  • Bei Anschlüssen in der Niederspannung bis 100 kW benötigen Anlagen über 25 kWp zusätzlich eine technische Einrichtung, um ferngesteuert regelbar zu sein. Nach Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen das Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern".

Es ist eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese dient der Ermittlung der für den Anschluss der Erzeugungsanlage geeigneten Spannungsebene sowie des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen bzw. Ihrem Installateur über das Anschluss- bzw. Installateurportal mitgeteilt. Es enthält Angaben zum Netzanschlusspunkt, zu technischen Anschlusslösungen, zur Betriebsweise der Erzeugungsanlage, zu konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss sowie ggf. eine Anforderung nachzureichender Unterlagen.
 

Niederspannung

Nach positiv abgeschlossener Netzverträglichkeitsprüfung können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Gewöhnlich wird Ihr bestehender Hausanschluss verstärkt oder ein neuer Hausanschluss errichtet werden. Eine Information hierzu erhalten Sie im Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Gern erstellen wir Ihnen ggf. ein passendes Angebot.

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.

Mittelspannung

Sollte Ihre Anlage in der Mittelspannung angeschlossen werden, sind individuelle Lösungen erforderlich. Diese werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Netzbetreiber individuell vereinbart. Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE-Anwendungsrichtlinien.
 

Niederspannung 

  • Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist vom Installateur die Inbetriebsetzung über das Installateurportal.
  • Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.


Mittelspannung

Für einen Anschluss in der Mittelspannung gelten gesonderte Regelungen. Im Hinblick auf eine Netzverträglichkeitsprüfung sowie der Planung und technischen Abstimmung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
 

Die Anmeldung erfolgt über unser Anschlussportal. Sie können alternativ auch einen Installateur mit der Anmeldung beauftragen. Dieser meldet Ihre Anlage über das Installateurportal an.

Folgende Unterlagen sollten vorliegen und im Portal hochgeladen werden:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

  • Maßstabsgerechter Lageplan, aus dem Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Schematische Darstellung des Messkonzeptes
  • Datenblätter des Herstellers für Wechselrichter, Solarmodul, Speicher
  • Bei Anschlüssen in der Niederspannung über 100 kW und in der Mittelspannung benötigen Anlagen zusätzlich eine technische Einrichtung, um ferngesteuert regalbar zu sein und um die Ist-Einspeisung abrufen zu können. Nach Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen in diesem Zusammenhang das Formular "Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung".

Es ist eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese dient der Ermittlung der für den Anschluss der Erzeugungsanlage geeigneten Spannungsebene sowie des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen bzw. Ihrem Installateur über das Anschluss- bzw. Installateurportal mitgeteilt. Es enthält Angaben zum Netzanschlusspunkt, zu technischen Anschlusslösungen, zur Betriebsweise der Erzeugungsanlage, zu konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss sowie ggf. eine Anforderung nachzureichender Unterlagen.
 

Niederspannung

Nach positiv abgeschlossener Netzverträglichkeitsprüfung können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Gewöhnlich wird Ihr bestehender Hausanschluss verstärkt oder ein neuer Hausanschluss errichtet werden. Eine Information hierzu erhalten Sie im Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Gern erstellen wir Ihnen ggf. ein passendes Angebot.

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.

Mittelspannung

Sollte Ihre Anlage in der Mittelspannung angeschlossen werden, sind individuelle Lösungen erforderlich. Diese werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Netzbetreiber individuell vereinbart. Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE-Anwendungsrichtlinien.
 

Niederspannung 

  • Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist vom Installateur die Inbetriebsetzung über das Installateurportal zu melden.
  • Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.


Mittelspannung

Für einen Anschluss in der Mittelspannung gelten gesonderte Regelungen. Im Hinblick auf eine Netzverträglichkeitsprüfung sowie der Planung und technischen Abstimmung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
 

Hinweise zur EEG-Einspeisevergütung

Für die Nachweisführung zum Erhalt von EEG-Einspeisevergütungen in unserem Netz haben wir Ihnen nachstehende Hinweise und Formulare zusammengestellt.

Bitte wählen Sie aus den angegebenen Anlageformen und Anlagegrößen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die jeweils aufgeführten Formulare vollständig auszufüllen und im Zuge der Anmeldung im Anschlussportal bzw. im Installateurportal diese hochzuladen.

Bei Rückfragen zur EEG-Vergütung wenden Sie sich bitte an:

ENWG Energienetze Weimar
GmbH & Co. KG
Einspeiser
Industriestraße 14
99427 Weimar 

oder per E-Mail an:
einspeiser@enwg-weimar.de 

telefonische Auskünfte unter:
03643 4341-633

Für die EEG-Einspeisevergütung unterscheiden wir folgenden Anlageformen:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Mieterstrom kann gemäß dem "Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" gefördert werden.

Zur Beantragung der EEG-Förderung des Mieterstromzuschlags nutzen Sie bitte das folgende Formular

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt: