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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Begriffsdefinition

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten grundsätzlich alle Anlagen, die in der Niederspannung mit einer elektrischen Leistung von über 4,2 kW angeschlossen werden und welche vom Netzbetreiber ferngesteuert werden können, um Netzengpässe zu vermeiden.

Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören:

  • private Ladestationen für E-Autos ohne öffentlichen Zugang (Wallboxen),
  • Klimaanlagen/Anlagen zur Raumkühlung (fest installiert),
  • Wärmepumpen (inkl. Heizstäbe),
  • fest installierte Stromspeicher (sowohl AC- als auch DC-gekoppelte Speicher),

die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden.

Als Betreiber einer Bestandsanlage (Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023) finden Sie alle relevanten Vorgaben in unseren FAQ.

Bei Fragen zur Anmeldung einer steuerbare Verbrauchseinrichtungen wenden Sie sich bitte an:

ENWG Energienetze Weimar
GmbH & Co. KG
Anschlusswesen
Industriestraße 14
99427 Weimar 

oder per E-Mail an:
netzanschluss@enwg-weimar.de

telefonische Auskünfte unter:
03643 4341-635

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Ihre Möglichkeiten im Überblick:

mit Vereinbarung zur Steuerung (bis 2023 über Netzanschlussvertrag geregelt):
Hier können Sie bis zum 31.12.2028 freiwillig in die neue Regelung wechseln; ab dem 01.01.2029 ist die Teilnahme verpflichtend. Nachspeicherheizung sind hier ausgenommen.

ohne Vereinbarung zur Steuerung:
Hier können Sie jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln. 

Entscheiden Sie sich dafür, freiwillig früher in die neuen Regelungen zu wechseln, ist diese Entscheidung verbindlich. Ein Zurückwechseln ist dann nicht mehr möglich.

Elektrische Leistung kleiner gleich 4,2 kW:
Gleichartige Anlagen bei Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen werden in ihrer Leistung zusammengefasst.

Elektrische Leistung größer 4,2 kW:
Diese Anlagen fallen grundsätzlich unter die neue Regelung.

Diese Anlagen können nicht wechseln; hier gelten die bisherigen Vereinbarungen.

Was besagen die neuen Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab dem 01.01.2024 gemäß §14a EnWG?

Sollte während einer Spitzenlast – also eine kurzzeitig auftretende hohe Leistungsnachfrage im betroffenen Niederspannungsstrang – eine akute Überlastung oder gar Beschädigung drohen, sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf bis zu 4,2 kW vorübergehend zu reduzieren (dimmen). Das Prinzip wird als netzorientierte oder auch netzdienliche Steuerung bezeichnet. Davon können Sie auch finanziell profitieren, denn Sie erhalten im Gegenzug eine Netzentgeltreduzierung über Ihren Stromlieferanten.

Mehr dazu lesen Sie in unseren FAQ.

Welche Steuermöglichkeiten gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Sie, als Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung, entscheiden gemeinsam mit Ihrem Elektrofachbetrieb, ob Sie in Ihrer Kundenanlage eine Direktsteuerung oder eine Steuerung über ein Energie-Management-System (EMS) aufbauen.

  • Für die Direktsteuerung ist durch Sie bzw. durch Ihren Elektrofachbetrieb je eine Datenverbindung zwischen dem Zählerschrank und jeder einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtung herzustellen und zu betreiben; Datenkabel mindestens CAT 5 (Empfehlung)
  • Für die Nutzung eines Energie-Management-System (EMS) ist durch Sie bzw. Ihren Elektrofachbetrieb je eine Datenverbindung zwischen dem EMS und jeder einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtung und eine Datenverbindung zwischen EMS und dem Zählerschrank herzustellen; Datenkabel mindestens CAT 5 (Empfehlung)

Die Spannungsversorgung im Raum für Zusatzanwendungen im Zählerschrank richtet sich nach der VDE-AR-N 4100.

Wie erfolgt die Anmeldung meiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung?

Als Kunde sind Sie für den sicheren Betrieb Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verantwortlich und beauftragen im Vorfeld einen geeigneten Elektrofachbetrieb mit den einzelnen Schritten:

1. Anmeldung: Sie bzw. Ihr Elektrofachbetrieb melden Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen direkt bei uns an.

2. Prüfung: Als Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber prüfen und erfassen wir die eingereichten Unterlagen und kommen für eventuelle Rückfragen wieder auf auf Sie bzw. Ihren Elektrofachbetrieb zu.

3. Installation: Die ordnungsgemäße Errichtung Ihrer Kundenanlage mit steuerbaren Verbraucheinrichtungen erfolgt durch Ihren Elektrofachbetrieb.

4. Inbetriebsetzung: Die Anzeige zur Inbetriebsetzung wird durch Ihren Elektrofachbetrieb bei uns vorgenommen.

5. Prüfung: Wir prüfen die eingereichten Unterlagen erneut und veranlassen bei Bedarf eine Anpassung Ihrer Mess- und Zählertechnik.

6. Reduziertes Netzentgelt: Nach der erfolgreichen Inbetriebsetzung und der Übermittlung des Inbetriebnahmedatums Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind die Voraussetzungen für den Erhalt des reduzierten Netzentgeltes über Ihren Stromlieferanten erfüllt.

Wie erfolgt die Reduzierung des Netzentgeltes?

Als Kunde profitieren Sie auch finanziell von der Teilnahme an diesem Verfahren. Denn Sie erhalten ab dem Datum der Inbetriebnahme Ihrer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein reduziertes Netzentgelt über Ihren beauftragten Stromlieferanten. Die Entgeltreduzierung wird separat auf der Stromrechnung ausgewiesen und darf nicht höher sein als das tatsächliche Netzentgelt.. 

Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Modulen (Modul 1 und 2) und einer Modulkombination (Modul 3):

 

Modul 1

Modul 2

Modul 3

Gültig ab01.01.2024 für SLP*- und RLM*-Kunden01.01.2024 für SLP*-Kunden01.04.2025 für SLP*-Kunden
Messaufbau   Für Anlagen ohne und mit separatem Zähler (i.d.R. ohne separaten Zähler).Ausschließlich für Anlagen mit separatem Zähler.Für Anlagen ohne und mit separatem Zähler; nur in Kombination mit Modul 1; intelligentes Messsystem ist notwendig. 
Netzentgelt Pauschale Reduzierung vom Verbrauch unabhängig.
Darf nicht unter 0 € fallen.
Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 %. Unterschiedliche Preisstufen in mehreren Zeitfenstern (Hochlast-/Niedriglast-/ Standardlasttarifstufe)
Bestellung    

Bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung als Anlage nach § 14a EnWG im Anschlussportal. Wird automatisch vergeben, wenn kein anderes Modul gewählt wird.

Bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung als Anlage nach § 14a EnWG im Anschlussportal.Über Ihren Stromlieferanten per Marktkommunikation (Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 als Basismodul wählbar).
Wechsel                          Modulwechsel erfolgen über Ihren Stromlieferanten per Marktkommunikation

*RLM – Kunden mit registrierender Leistungsmessung in der Niederspannung

*SLP – Kunden mit Standardlastprofil in der Niederspannung

Die Netzentgelte zu den verschiedenen Modulen finden Sie in unserem Preisblatt. Welches Modul sich für Sie konkret lohnt, hängt von Ihrem jeweiligen Jahresstromverbrauch ab. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

Häufige Fragen

Bei der Anmeldung einer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung handelt es sich um eine Anlagenveränderung. Der Prozess ist abhängig von der Art der steuerbaren Verbrauchseinrichtung:

  • Wärmepumpe und Anlage zur Raumkühlung
  • Ladepunkte
  • Stromspeicher 

Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung aus und laden es bei der Anmeldung Ihrer Anlage über unser Anschlussportal (Sie selbst) oder über unser Installateurportal (Ihr Elektroinstallateur) hoch.

 

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit im lokalen Niederspannungsnetz ist ab 01.01.2024 entsprechend der Festlegungen zum § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Bundesnetzagentur die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen verpflichtend für Netzbetreiber und Kunden umzusetzen.

Für Bestandsanlagen, die bis zum 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden und ein reduziertes Netzentgelt (nach Preisblatt Netzentgelte Strom) erhalten haben, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Zunächst gelten die aktuellen Vereinbarungen bis längstens 31.12.2028 unverändert fort.

Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in das neue Verfahren zu wechseln (ohne Option, in das bisherige Verfahren zurückzukehren). 

Für Nachtspeicherheizungen bestehen die bislang geltenden Regeln dauerhaft weiter.

Kunden mit Bestandsanlagen müssen einen Wechsel in die neue Regelung beim zuständigen Netzbetreiber anzeigen. Kontaktieren Sie hierfür einen Elektrofachbetrieb.

Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung aus und laden es bei der Anmeldung Ihrer Anlage über unser Anschlussportal (Sie selbst) oder über unser Installateurportal (Ihr Elektroinstallateur) hoch.

Auch für alle technischen Fragen und Voraussetzungen zur Bestandsanlage sowie dem korrekten Aufbau oder Umbau nach § 14a EnWG wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.

Nein, hier darf nicht eingegriffen werden. Beispielsweise Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen, etc. bleiben von dieser Regelung unberührt.

Nein.

Wir als Netzbetreiber dürften nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des lokalen Niederspannungsnetzes droht. Aber selbst im Falle eines Steuerungseingriffs muss eine Mindestleistung von 4,2 kW für die steuerbare Verbrauchseinrichtung (für die Zusammenfassung von gleichartigen Anlagen von Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen/Anlagen zur Raumkühlung gilt eine Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall) zur Verfügung stehen, so dass diese weiter betrieben werden kann.

Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtung sind im Rahmen dieser Regelung zukünftig nicht mehr zulässig.

Als Ausgleich erfolgt eine Reduzierung der Netzentgelte.

Neben den steuerbaren Netzanschlüssen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 01.01.2024 sind weiterhin Bestandsanlagen mit unterbrechbarem Bedarf oder steuerbarem Bedarf an unser Niederspannungsnetz angeschlossen.

Sperrzeiten und Lastprofile bei unterbrechbarem Bedarf

Geräte und Anlagen des unterbrechbaren Bedarfs werden, je nach Lastprofil, mit festen Sperrzeiten durch den Netzbetreiber abgeschaltet. Die Abschaltung in den Sperrzeiten erfolgt auf 0 kW.

Solange eine drohende Überlastungssituation für das lokale Stromnetz besteht, sind wir als Netzbetreiber dazu berechtigt, den Strombezug zu regulieren. Die Rücknahme dieser Maßnahme muss erfolgen, sobald sich die Situation entspannt hat. Das Laden Ihres E-Autos und das Nutzen Ihrer Wärmepumpe ist während dieser Maßnahme mit reduzierter Leistung weiterhin möglich.

Die vorgenannten Anlagen sind fest anzuschließen und dürfen nicht über Steckeinrichtungen angeschlossen werden.

Für die Errichtung der Anlagen sowie für deren Betrieb ist der Kunde verantwortlich. 

Der Einsatz einer Direktmessung richtet sich nach den Vorgaben der VDE-AR-4100 (Dauerstrom). Bei größeren Leistungen ist eine Wandlermessung vorzusehen.

Diese Festlegung gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung größer als 4,2 kW:

  • private Ladestationen für E-Autos, ohne öffentlichen Zugang (Wallboxen),
  • Klimaanlagen/Anlagen zur Raumkühlung,
  • Wärmepumpen (Heizstäbe)
  • und Stromspeicher (sowohl AC- als auch DC-gekoppelte Speicher),

die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind.

Die Bundesnetzagentur stellt in ihrem Verbraucherportal zahlreiche Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.

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