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Vertragliche Regelungen

Die ENWG KG ist sowohl Verteilnetzbetreiber als auch grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Zur Belieferung ihrer Kunden stellen wir jedem Lieferanten unser Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung. Für die Nutzung schließen Sie mit uns einen Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag für Lieferanten) ab. 

Nachstehend finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente. Diese entsprechen den durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Standardverträgen.

Die Annahme des Vertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an netze@enwg-weimar.de