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Baustrom

Bevor mit einer Baumaßnahme begonnen werden kann, ist meist ein Stromanschluss für die Energieversorgung der Baustelle erforderlich. Dafür ist die Einrichtung eines zeitlich befristeten Baustromanschlusses notwendig.

Dazu beauftragen Sie einen Elektroinstallateur, der bei der ENWG KG eine entsprechende Anmeldung einreicht und einen Baustromschrank aufstellt. Den dafür zusätzlich erforderlichen Auftrag für Baustrom, den der Auftraggeber (Bauherr) bei uns einreicht, finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass die Angaben aus dem Auftrag auch für die Rechnungsstellung verwendet werden und der Auftrag uns rechtzeitig vor der gewünschten Stromlieferung vorliegen sollte.

Der Baustromanschluss bleibt so lange bestehen bis die Baumaßnahme fertig gestellt ist (bis maximal ein Jahr) und die Kundenanlage in Betrieb genommen werden kann.

Für den Baustromanschluss wird in der Regel kein Baukostenzuschuss erhoben.