Vertragliche Regelungen
Die ENWG KG ist sowohl Verteilnetzbetreiber als auch grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Zur Belieferung ihrer Kunden stellen wir jedem Lieferanten unser Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung. Für die Nutzung schließen Sie mit uns einen Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag für Lieferanten) ab.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung (KoV) haben die Betreiber der Gasversorgungsnetze in Deutschland eine weitreichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge erreicht. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Lieferantenrahmenvertrag in der vorgegebenen Fassung auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen und dem Lieferanten einen Vertragsabschluss in Textform zu ermöglichen.
Nachstehend finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente.
Die Annahme des Vertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an netze@enwg-weimar.de