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Bauherren-Informationen

Ob Strom, Erdgas oder Glasfaser – bei den vorbereitenden Arbeiten für die Hausanschlüsse bei Ihrem Bauvorhaben gibt es einige Rechtsvorschriften, Normen und allgemeine technische Regeln zu beachten. Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind Sie als Bauherr verantwortlich.

Anhand unserer Informationen und Anleitungen können Sie eine korrekte Planung und Durchführung sicherstellen. Wichtig für einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens ist eine rechtzeitige Abstimmung – vor Baubeginn – mit uns als Ihren Netzbetreiber sowie mit Ihrem Planer oder Architekten und dem Installationsunternehmen.

Grundsätzlich einzuhaltende geltende Vorschriften nach den anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere:

Strom:

Bestimmungen des VDE

Technische Anschlussbedingungen (TAB) der BDEW-Landesgruppe Thüringen

Erdgas:

Regelwerk des DVGW

Hinweise des Landesinstallateurausschusses Thüringen

Unsere Hinweise in Zusammenhang mit der Errichtung eines Baustromanschlusses können Sie hier nachlesen.

Bei Tiefbauarbeiten, auf Ihrem Grundstück oder außerhalb, muss rechtzeitig vor Baubeginn immer eine Leitungsauskunft eingeholt werden.

Wir informieren Sie damit über eventuell vorhandene Versorgungsleitungen. Hierfür wird ein Lageplan mit dem eingezeichneten Auskunftsbereich benötigt. Sollte es trotzdem zu einem Schaden kommen, ist die Stelle zu sichern und schnellstmöglich der Bereitschaftsdienst über die Telefonnummer 03643 4341-666 zu verständigen.

Achtung! Auch von Freileitungen geht Lebensgefahr aus, wenn Sicherheitsabstände nicht beachtet werden.

Antrag für Leitungsauskunft

Hinweis für Schachtarbeiten

Nach VDE-AR-N 4100 ist für die Elektroanlage in Wohngebäude-Neubauten eine Erdungsanlage notwendig.

Die Art der Ausführung ist in der DIN 18015 festgelegt. Beim Einbringen des Erders in das Fundament des Gebäudes sollte bereits der Elektroinstallateur zu Rate gezogen werden, um die qualitätsgerechte Ausführung zu garantieren. Auch eine eventuell vorgesehene Blitzschutzanlage ist hier schon zu berücksichtigen.

Für die Unterbringung des Anschlusses und der Messeinrichtung ist ein geeigneter Platz nach DIN 18012 zur Verfügung zu stellen. Auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es sinnvoll, einen Hausanschlussraum vorzusehen. Darin können auch andere Anschlüsse, wie z. B. für Wasser und Telekommunikationsanlagen untergebracht werden. Hierbei sind besondere Anforderungen zu beachten. Die ENWG KG und ihre Installateure beraten Sie hierzu gern.

Nachdem Sie uns einen Auftrag erteilt haben, wird sich ein von uns beauftragtes Bauunternehmen mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für Ausführung der Arbeiten vereinbaren. Beachten Sie bitte, dass für eine reibungslose Bauabwicklung die betroffene Leitungstrasse und Hausanschlussräume frei zugänglich sind. 

In 4 Schritten zu Ihrem Hauanschluss

Die Hausinstallationen für Strom und Gas führt ein durch Sie beauftragter Fachbetrieb durch.

Mit einer regelmäßigen Hausschau können Sie dafür sorgen, dass Ihre Erdgasanlage intakt bleibt. Sie brauchen dafür keine speziellen Kenntnisse – genaues Hinschauen genügt. Für den jährlichen Check finden Sie hier die richtigen Tipps.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Erdgasanlage ca. alle zwölf Jahre von einem eingetragenen Fachbetrieb überprüfen lassen.

Unmittelbar nach Eingang der Fertigstellungsanzeige durch Ihren Installateur erfolgt die Inbetriebsetzung. Dazu wird durch unsere Monteure die Messeinrichtung gesetzt und gemeinsam mit Ihren Installateuren die Anlage(n) in Betrieb genommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Hausanschlusskosten und der Baukostenzuschuss beglichen sind.

Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Hauseinführung von Netzanschlüssen.

Die Erhebung der Netzanschlusskosten begründet sich auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung §9 sowie den 
Ergänzenden Bedingungen der ENWG KG für Strom und dem Preisblatt Netzanschlusskosten Strom.

Der Hausanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Elektroverteilernetzes und endet an der Hausanschlusssicherung oder dem Hausanschlusskasten. Dieser bildet die Rechtsgrenze zwischen der ENWG KG und der Kundenanlage. Dies kann sowohl im Gebäude, in einem geeigneten Raum, am Gebäude in einem entsprechenden Unterputzgehäuse, als auch außerhalb des Gebäudes in Hausanschluss- oder Zählersäulen erfolgen.

Neue Hausanschlüsse werden grundsätzlich als Kabelanschlüsse ausgeführt. Eine Veränderung von Anlagen des Netzbetreibers oder eines Hausanschlusses auf Kundenwunsch wird nach Aufwand berechnet und entsprechend in Rechnung gestellt. Um dem Kunden alle vertretbaren Möglichkeiten der Netzanschlusskostensenkung einzuräumen, ist es ihm bzw. einer von ihm beauftragten Baufirma erlaubt, die Erdarbeiten selbständig auf seinem Grund vorzunehmen. Der Kunde ist für alle Maßnahmen und Arbeiten entsprechend der Kundeninformation 
Hinweise für Schachtarbeiten verantwortlich. Rechtzeitig abgestimmte Tiefbau-Eigenleistungen des Kunden bei der Baudurchführung werden bei der Berechnung der Kosten angemessen berücksichtigt. Eigenleistungen des Kunden sind von der Gewährleistung durch die ENWG KG ausgeschlossen.

Die ENWG KG sorgt bei der Stromeinführung am Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Kabels bis zum Durchbruch bzw. zur Mauerdurchführung. 
Weitere Hinweise finden Sie auf dem Merkblatt Hinweise zur Hauseinführung von Netzanschlüssen.

Die Erhebung der Netzanschlusskosten begründet sich auf der Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck §9
sowie den Ergänzenden Bedingungen der ENWG KG für Gas und dem Preisblatt Netzanschlusskosten Gas.

Der Hausanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Gasverteilernetzes und endet an der Hauptabsperreinrichtung der Gashauseinführung. Dieser bildet die Eigentumsgrenze zwischen der ENWG KG und der Kundenanlage. Dies kann sowohl im Gebäude oder in einem geeigneten Raum erfolgen.

Eine Veränderung von Anlagen des Netzbetreibers oder eines Hausanschlusses auf Kundenwunsch wird nach Aufwand berechnet und entsprechend in Rechnung gestellt. Um dem Kunden alle vertretbaren Möglichkeiten der Netzanschlusskostensenkung einzuräumen, ist es ihm bzw. einer von ihm beauftragten Baufirma erlaubt, die Erdarbeiten selbständig auf seinem Grund vorzunehmen. Der Kunde ist für alle Maßnahmen und Arbeiten entsprechend der Kundeninformation Hinweise für Schachtarbeiten verantwortlich. Rechtzeitig abgestimmte Tiefbau-Eigenleistungen des Kunden bei der Baudurchführung werden bei der Berechnung der Kosten angemessen beachtet. Eigenleistungen des Kunden sind von der Gewährleistung durch die ENWG KG ausgeschlossen.

Die ENWG KG sorgt bei der Gaseinführung am Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Gasrohres zum Durchbruch bzw. zur Mauerdurchführung. 
Weitere Hinweise finden Sie auf dem Merkblatt Hinweise zur Hauseinführung von Netzanschlüssen.