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E-Mobilität

Beim Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektromobilität ist zu beachten, dass sämtliche Ladetechnik beim zuständigen Netzbetreiber meldepflichtig ist.

Ladetechnik größer 11 kW ist melde- und genehmigungspflichtig.

Bei Ladetechnik ab einer Ladeleistung größer 11 kW bedarf es zusätzlich einer Netzverträglichkeitsprüfung. Diese nehmen wir als Netzbetreiber vor. Hierbei prüfen wir, in welchem Umfang mit Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz zur rechnen ist.

Für die Beantragung und die Installation einer Ladeeinrichtung benötigen Sie ein Elektro-Installationsunternehmen. Die Anzahl der Ladeeinrichtungen ist anzugeben. 

Um das Anmeldeverfahren bei uns – dem zuständigen Netzbetreiber – zu erleichtern, haben wir Ihnen nachfolgende Hinweise zusammengestellt. Druckversion: Informationen E-Ladetechnik

Wenn kein zusätzlicher Zähler, kein Zählerwechsel und keine Leistungserhöhung erforderlich sind, wird nur das

Datenblatt Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge

benötigt.

Diese Ladeeinrichtungen sind zusätzlich genehmigungspflichtig.

Die Genehmigung wird durch uns erteilt, soweit eine diesbezüglich durchzuführende Netzverträglichkeitsprüfung es zulässt.

Eine erteilte Anschlusszusage hat eine Gültigkeit von vier Monaten, d. h. Ihr Elektroinstallateur muss die Ladeeinrichtung innerhalb dieses Zeitraums installieren und in Betrieb nehmen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Datenblatt Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge

Anmeldung zum Netzanschluss Strom - durch Elektroinstallateur auszufüllen

Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:

Datenblatt Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge

Anmeldung zum Netzanschluss Strom

Kostenvoranschlag und Auftrag für Dienstleistungen (wird nur für den Einbau zusätzlicher Zähler benötigt)

Wenn eine Leistungserhöhung gewünscht wird und die Leistung über den Grundbestand von 30 kW je Anschluss hinausgeht, erhalten Sie von uns einen separaten Netzanschlussvertrag. Dieser regelt einen ggf. anfallenden Baukostenzuschuss für die Leistungserhöhung bzw. die Kosten für den Einbau zusätzlicher Zähler sowie Inbetriebnahmekosten.

Sie erhalten von uns einen (geänderten) Netzanschlussvertrag. Dieser weist die vom Anschlussnehmer für die Herstellung bzw. Änderungen des Anschlusses zu entrichtenden Netzanschlusskosten sowie einen ggf. anfallenden Baukostenzuschuss aus. Mit der Auftragserteilung können Sie uns mit der Durchführung der Arbeiten zur Ertüchtigung Ihres Anschlusses beauftragen. Die Inbetriebnahme des (ertüchtigten) Anschlusses bzw. der Ladeeinrichtung durch Ihren Installateur erfolgt nach Begleichung der Netzanschlusskosten bzw. des Baukostenzuschusses.