Erneuerbare Energien
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist es die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.
Hinweise zum Anschluss von EEG-Anlagen an das Netz der ENWG KG
Um das Anmeldeverfahren einer EEG-Anlage bei uns – dem zuständigen Netzbetreiber – zu erleichtern, haben wir Ihnen nachfolgende Hinweise zusammengestellt.
Druckversion: Hinweise zum Anschluss von EEG-Anlagen
Mit Ihrer Anmeldung vermeiden Sie mögliche Verstöße gegen die Stromnetzzugangsverordnung, die Stromnetzanschlussverordnung sowie das Steuerrecht.
Der vorhandene Zähler wird geprüft und falls erforderlich gegen einen Zweirichtungszähler getauscht.
Melden Sie Ihre Anlage bitte auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Diese Meldung ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme der EEG-Anlage vorzunehmen.
Alle Unterlagen zum Anschluss einer EEG-Anlage senden Sie bitte an:
ENWG Energienetze Weimar
GmbH & Co. KG
Anschlusswesen
Industriestraße 14
99427 Weimar
oder per E-Mail an:
einspeiser.anschluss@enwg-weimar.de
telefonische Auskünfte unter:
03643 4341-635
Schritte zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage
Für den Anschluss von EEG-Anlagen unterscheiden wir folgende Anlagengrößen:
Anmeldung und Inbetriebnahme
Die Anlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren und in Betrieb zu setzen. Informieren Sie sich bitte bei einem Elektroinstallateur oder auf der Internetseite des VDE über steckerfertige PV-Anlagen.
Folgende vollständig ausgefüllten Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Datenerfassungsblatt Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 800 W
- Datenblätter des Herstellers für Wechselrichter, Solarmodul
Eine Netzverträglichkeitsprüfung, Planung und technische Abstimmung ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kommen wir auf Sie zu.
Hinweis: Es kann in Einzelfällen auch ein Zählerwechsel nötig werden!
Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses sowie zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Stromnetz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Maßstabsgerechter Lageplan, aus dem Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
- Formular Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt der Erzeugungsanlage, z. B. bei Photovoltaik:
Datenerfassungsblatt PVA mit/ohne DC-Speicher
Datenerfassungsblatt AC-Speicher - Schematische Darstellung des Messkonzeptes
- Datenblätter des Herstellers für Wechselrichter, Solarmodul, Speicher
- Formular Angaben zum technischen Betriebsführer
- Anlagen über 25 kW benötigen zusätzlich eine technische Einrichtung, um ferngesteuert regelbar zu sein. Nach Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen das Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern".
Eine Netzverträglichkeitsprüfung, Planung und technische Abstimmung ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kommen wir auf Sie zu.
- Spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme ist die vom Hersteller/Errichter der Anlage unterschriebene Betriebsbereitschaftserklärung einzureichen.
- Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist auch das Inbetriebsetzungsprotokoll VDE vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Maßstabsgerechter Lageplan, aus dem Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
- Formular Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt der Erzeugungsanlage, z. B. bei Photovoltaik:
Datenerfassunbsblatt PVA mit/ohne DC-Speicher
Datenerfassungsblatt AC-Speicher - Schematische Darstellung des Messkonzeptes
- Datenblätter des Herstellers für Wechselrichter, Solarmodul, Speicher
- Formular Angaben zum technischen Betriebsführer
- Bei Anschlüssen in der Niederspannung bis 100 kW benötigen Anlagen über 25 kWp zusätzlich eine technische Einrichtung, um ferngesteuert regelbar zu sein. Nach Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen das Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern".
Es ist eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese dient der Ermittlung der für den Anschluss der Erzeugungsanlage geeigneten Spannungsebene sowie des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes.
Bitte senden Sie uns den Auftrag Netzverträglichkeitsprüfung 30 – 500 kW zu.
Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Es enthält Angaben zum Netzanschlusspunkt, zu technischen Anschlusslösungen, zur Betriebsweise der Erzeugungsanlage, zu konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss sowie ggf. eine Anforderung nachzureichender Unterlagen.
Niederspannung
Nach positiv abgeschlossener Netzverträglichkeitsprüfung können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Gewöhnlich wird Ihr bestehender Hausanschluss verstärkt oder ein neuer Hausanschluss errichtet werden. Eine Information hierzu erhalten Sie im Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Gern erstellen wir Ihnen ggf. ein passendes Angebot.
Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Regelwerke des VDE einzuhalten.
Mittelspannung
Sollte Ihre Anlage in der Mittelspannung angeschlossen werden, sind individuelle Lösungen erforderlich. Diese werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Netzbetreiber individuell vereinbart. Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE-Anwendungsrichtlinien.
Niederspannung
- Spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme ist die vom Hersteller/Errichter der Anlage unterschriebene Betriebsbereitschaftserklärung einzureichen.
- Unmittelbar nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist auch das Inbetriebsetzungsprotokoll VDE vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Mittelspannung
Für einen Anschluss in der Mittelspannung gelten gesonderte Regelungen. Im Hinblick auf eine Netzverträglichkeitsprüfung sowie der Planung und technischen Abstimmung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
Sollten Sie eine Anlage größer 100 kW/kWp planen, sind individuelle Lösungen erforderlich. Diese werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Netzbetreiber entsprechend der speziellen Anforderungen vereinbart. Bitte sprechen Sie uns an!
Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE-Anwendungsrichtlinien.
Hinweise zur EEG-Einspeisevergütung
Für die Nachweisführung zum Erhalt von EEG-Einspeisevergütungen in unserem Netz haben wir Ihnen nachstehende Hinweise und Formulare zusammengestellt.
Bitte wählen Sie aus den angegebenen Anlageformen und Anlagegrößen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die jeweils aufgeführten Formulare vollständig auszufüllen und an die nebenstehende Adresse bzw. E-Mail zu senden.
Alle Unterlagen für die EEG-Vergütung senden Sie bitte an:
ENWG Energienetze Weimar
GmbH & Co. KG
Einspeiser
Industriestraße 14
99427 Weimar
oder per E-Mail an:
einspeiser@enwg-weimar.de
telefonische Auskünfte unter:
03643 4341-633
Für die EEG-Einspeisevergütung unterscheiden wir folgenden Anlageformen:
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen bis 25 kW
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen ab 25 kW
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 25 kWp mittels Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen ab 25 kW
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 100 kWp mittels Formular "Betriebsbereitschaftserklärung für Fernwirkankopplung" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
- Anmeldung Direktvermarktung gemäß Festlegungsverfahren zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) der Bundesnetzagentur (Formular)
- Weiterhin wird seitens des Anlagenbetreibers ein Nachweis zur Fernsteuerbarkeit nach § 10b EEG 2021 benötigt: Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit Anlagen größer 100 kW
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen bis 25 kW
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Registrierung im Marktstammdatenregister für den Speicher
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" vom bdew oder VDE und
- Formular Verbindliche Erklärung für Speicheranlagen
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen ab 25 kW
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Registrierung im Marktstammdatenregister für den Speicher
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" vom bdew oder VDE und
- Formular Verbindliche Erklärung für Speicheranlagen
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 25 kWp mittels Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen ab 25 kW
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Registrierung im Marktstammdatenregister für den Speicher
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" vom bdew oder VDE und
- Formular Verbindliche Erklärung für Speicheranlagen
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 100 kWp mittels Formular "Betriebsbereitschaftserklärung für Fernwirkankopplung" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
- Anmeldung Direktvermarktung gemäß Festlegungsverfahren zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) der Bundesnetzagentur (Formular)
- Weiterhin wird seitens des Anlagenbetreibers ein Nachweis zur Fernsteuerbarkeit nach § 10b EEG 2021 benötigt: Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit Anlagen größer 100 kW
Mieterstrom kann gemäß dem "Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" gefördert werden.
Zur Beantragung der EEG-Förderung des Mieterstromzuschlags nutzen Sie bitte das folgende Formular
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderhöhe (Einspeisevergütung) von PV-Anlagen - Inbetriebnahme ab 01.01.2023 - auf Freiflächen und baulichen Anlagen
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderhöhe (Einspeisevergütung) von PV-Anlagen - Inbetriebnahme ab 01.01.2023 - auf Freiflächen und baulichen Anlagen
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 25 kWp mittels Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderhöhe (Einspeisevergütung) von PV-Anlagen - Inbetriebnahme ab 01.01.2023 - auf Freiflächen und baulichen Anlagen
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 100 kWp mittels Formular "Betriebsbereitschaftserklärung für Fernwirkankopplung" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
- Anmeldung Direktvermarktung gemäß Festlegungsverfahren zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) der Bundesnetzagentur (Formular)
- Weiterhin wird seitens des Anlagenbetreibers ein Nachweis zur Fernsteuerbarkeit nach § 10b EEG 2021 benötigt: Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit Anlagen größer 100 kW
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderhöhe (Einspeisevergütung) von PV-Anlagen - Inbetriebnahme ab 01.01.2023 - auf Freiflächen und baulichen Anlagen
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Registrierung im Marktstammdatenregister für den Speicher
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" vom bdew oder VDE und
- Formular Verbindliche Erklärung für Speicheranlagen
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderhöhe (Einspeisevergütung) von PV-Anlagen - Inbetriebnahme ab 01.01.2023 - auf Freiflächen und baulichen Anlagen
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Registrierung im Marktstammdatenregister für den Speicher
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" vom bdew oder VDE und
- Formular Verbindliche Erklärung für Speicheranlagen
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 25 kWp mittels Formular "Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderhöhe (Einspeisevergütung) von PV-Anlagen - Inbetriebnahme ab 01.01.2023 - auf Freiflächen und baulichen Anlagen
- Formular Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer
- Registrierung im Marktstammdatenregister für den Speicher
direkt auf den Internetseiten des Marktstammdatenregisters vorzunehmen - Formular "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" vom bdew oder VDE und
- Formular Verbindliche Erklärung für Speicheranlagen
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit für Anlagen ab 100 kWp mittels Formular "Betriebsbereitschaftserklärung für Fernwirkankopplung" (wird nach Anmeldung zugeschickt)
- Anmeldung Direktvermarktung gemäß Festlegungsverfahren zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) der Bundesnetzagentur (Formular)
- Weiterhin wird seitens des Anlagenbetreibers ein Nachweis zur Fernsteuerbarkeit nach § 10b EEG 2021 benötigt: Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit Anlagen größer 100 kW